Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönberg hat in ihrer Sitzung am Mittwoch, 16. September 2026, die 2. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung (BGS) einstimmig beschlossen. Die neuen Gebührensätze gelten ab Donnerstag, 1. Oktober 2026.
| Gebühr | bisher | ab 01.10.2026 |
|---|---|---|
| Grundgebühr Schmutzwasser | 6,00 € je Wohneinheit und Monat | 8,00 € je Wohneinheit und Monat |
| Zusatzgebühr Schmutzwasser | 4,80 € je m³ | 5,17 € je m³ |
| Niederschlagswassergebühr | 1,15 € je m² und Jahr | 1,45 € je m² und Jahr |
Hintergrund
Nach dem Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein sind die Abwassergebühren regelmäßig neu zu kalkulieren. Der Kalkulationszeitraum darf höchstens drei Jahre umfassen, der bisherige Zeitraum endet am 30. September 2026. Die Kalkulation hat die TREUKOM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellt.
Die Veränderung ergibt sich aus mehreren Faktoren:
- Investitionen: Maßnahmen wie der B-Plan Nr. 17, die Sanierung der Ortsdurchfahrt K 11/K 71, der Regenwasserkanal Pöhlen und die Sanierung der Kläranlage fließen über Abschreibungen in die Gebühren ein.
- Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte: Erstmals wird die aktuelle Preisentwicklung berücksichtigt. So werden künftige Ersatzinvestitionen solider finanziert.
- Verrechnung von Überdeckungen: Überschüsse aus den Vorjahren werden zugunsten der Gebührenpflichtigen verrechnet. Ohne diese Verrechnung lägen die Sätze bei 5,90 € je m³ Schmutzwasser und 1,80 € je m² Niederschlagsfläche.
Die Kosten für die Entwässerung öffentlicher Straßen und Plätze trägt die Gemeinde aus allgemeinen Haushaltsmitteln. Sie werden nicht über die Gebühren der Grundstückseigentümer erhoben.
Beispielrechnung
Ein Haushalt mit 120 m³ Schmutzwasser pro Jahr zahlt künftig 68,40 € mehr im Jahr (24,00 € Grundgebühr, 44,40 € Zusatzgebühr). Für 100 m² angeschlossene Fläche steigt die Niederschlagswassergebühr von 115,00 € auf 145,00 € im Jahr.


