Neue Abwassergebühren ab 1. Oktober 2026

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönberg hat in ihrer Sitzung am Mittwoch, 16. September 2026, die 2. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung (BGS) einstimmig beschlossen. Die neuen Gebührensätze gelten ab Donnerstag, 1. Oktober 2026.

Gebührbisherab 01.10.2026
Grundgebühr Schmutzwasser6,00 € je Wohneinheit und Monat8,00 € je Wohneinheit und Monat
Zusatzgebühr Schmutzwasser4,80 € je m³5,17 € je m³
Niederschlagswassergebühr1,15 € je m² und Jahr1,45 € je m² und Jahr

Hintergrund
Nach dem Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein sind die Abwassergebühren regelmäßig neu zu kalkulieren. Der Kalkulationszeitraum darf höchstens drei Jahre umfassen, der bisherige Zeitraum endet am 30. September 2026. Die Kalkulation hat die TREUKOM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellt.

Die Veränderung ergibt sich aus mehreren Faktoren:

  • Investitionen: Maßnahmen wie der B-Plan Nr. 17, die Sanierung der Ortsdurchfahrt K 11/K 71, der Regenwasserkanal Pöhlen und die Sanierung der Kläranlage fließen über Abschreibungen in die Gebühren ein.
  • Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte: Erstmals wird die aktuelle Preisentwicklung berücksichtigt. So werden künftige Ersatzinvestitionen solider finanziert.
  • Verrechnung von Überdeckungen: Überschüsse aus den Vorjahren werden zugunsten der Gebührenpflichtigen verrechnet. Ohne diese Verrechnung lägen die Sätze bei 5,90 € je m³ Schmutzwasser und 1,80 € je m² Niederschlagsfläche.

Die Kosten für die Entwässerung öffentlicher Straßen und Plätze trägt die Gemeinde aus allgemeinen Haushaltsmitteln. Sie werden nicht über die Gebühren der Grundstückseigentümer erhoben.

Beispielrechnung
Ein Haushalt mit 120 m³ Schmutzwasser pro Jahr zahlt künftig 68,40 € mehr im Jahr (24,00 € Grundgebühr, 44,40 € Zusatzgebühr). Für 100 m² angeschlossene Fläche steigt die Niederschlagswassergebühr von 115,00 € auf 145,00 € im Jahr.