Bekanntmachung:
In der Gemeinde Schönberg wurde derzeit vermehrter Rattenbefall im Gemeindegebiet festgestellt. Bürgermeister Holger Junge weist daher auf die geltende Verordnung des Kreises Herzogtum Lauenburg über die Bekämpfung von Ratten vom 25.06.2025 hin.
Nach der Kreisverordnung sind insbesondere die Eigentümerinnen und Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Abwasseranlagen zur Rattenbekämpfung verpflichtet. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt diese Verpflichtung auch für Personen, die als Besitzer die tatsächliche Gewalt über die entsprechenden Grundstücke oder Anlagen ausüben.
Wichtig ist außerdem: Festgestellter Rattenbefall muss unverzüglich der zuständigen Behörde angezeigt werden. Dabei sind auch der Umfang des Befalls sowie die bereits getroffenen Maßnahmen zur Bekämpfung anzugeben. Bei einem dringenden Verdacht kann die zuständige Behörde den Befall selbst oder durch Fachkräfte feststellen und überwachen lassen.
Die Gemeinde bittet daher alle Einwohnerinnen und Einwohner von Schönberg und Franzdorf, aufmerksam zu sein und die Vorgaben der Kreisverordnung zu beachten.
Die vollständige Bekanntmachung der Gemeinde sowie die Verordnung des Kreises enthalten alle weiteren Informationen und Regelungen.

