Bürgerinformation der Gemeinde Schönberg zu
Silvester 2025/2026

Der Amtsdirektor und die Amtsvorsteher/in der Ämter Berkenthin, Breitenfelde, Sandesneben- Nusse und Lauenburgische Seen weisen zum Schutz von brandgefährdeten Gebäuden und Anlagen auf folgendes hin: 

Gemäß § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I.S. 169), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung  vom  20.12.2021  (BGBl.  I.  S.  5238)  ist  das  Abrennen  pyrotechnischer Gegenstände ganzjährig und somit auch am 31.12.2025 und am 1.1.2026 in unmittelbarer Nähe  von  Kirchen,  Krankenhäusern,  Kinder-  und  Altersheimen  sowie  besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten. Als besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen gelten insbesondere Gebäude mit Reet- oder Weichdach, Tankstellen/ Tanklager, Biogasanlagen, Heu- oder Strohlager. 

Im Umkreis von ca. 200 m um diese Gebäude und Anlagen dürfen auch am 31.12.2025 und am 01.01.2026 keine Raketen und Knallkörper abgefeuert oder abgebrannt werden. 

Wer entgegen dieses Verbotes pyrotechnische Gegenstände oder Raketen abbrennt, handelt gemäß § 46 der oben genannten Verordnung ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße mit bis zu 50.000,00 Euro belegt werden.  

Sandesneben, 15.12.2025